Torkontrolle

Torkontrolle
Untersuchung der von Arbeitnehmern mitgeführten Gegenstände zur Vermeidung von Werksdiebstählen. Eine arbeitsvertragliche Pflicht zur Duldung von T. wird überwiegend bejaht, wenn die Untersuchung im Zuge einer systematischen Präventivkontrolle erfolgt, die alle Arbeitnehmer gleichmäßig erfasst. Voraussetzung der Zuverlässigkeit einer T. ist die gleichmäßige Kontrolle aller Arbeitnehmer ( Gleichbehandlung).
- Der Betriebsrat hat bei der allgemeinen Regelung ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht in  sozialen Angelegenheiten nach § 87 I Nr. 1 BetrVG ( Ordnung des Betriebs).

Lexikon der Economics. 2013.

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